Allgemeine Geschäftsbedingungen


Art. 1 Anwendbarkeit

a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge und Geschäftsvereinbarungen zwischen Heidirelocation und dem Kunden. 

b) Änderungen eines Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

c) Heidirelocation wird ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Parteien keine zusätzlichen Aufgaben ausserhalb der vereinbarten Dienstleistungen übernehmen.

Art. 2. Zahlungsbedingungen und Preise

a) Ein Drittel des Gesamthonorars der in Auftrag gegebenen Dienstleistungen ist sofort nach Annahme der gewünschten Leistung fällig. Die übrigen zwei Drittel der Gesamthonorars sind nach Abschluss der Dienstleistungen, spätestens jedoch 10 Tage nach dem Datum der Schlussrechnung, auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

b) Die Parteien können einen Stundensatz für die zu erbringenden Dienstleistungen vereinbaren, der mindestens 150 Franken (hundertfünfzig Schweizer Franken) beträgt. Eine Vorauszahlung ist erforderlich und diese wird im Sinne von Art. 2 lit. a) berechnet.

c) Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Heidirelocation berechtigt, zusätzliche Kosten nach geltendem Recht zu berechnen.

Art. 3 Anspruch auf Honorarzahlung

a) Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien untersteht dem schweizerischen Auftragsrecht gemäss Art. 394 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Der Auftraggeber zahlt die vereinbarten Honorare, unabhängig davon, ob ein gewünschter Erfolg erzielt wurde.

b) Der Anspruch auf Honorazahlung entsteht, wenn Heidirelocation zur Erbringung der Dienstleistungen bereit ist und der Vertrag von den Parteien unterzeichnet wurde.

Art. 4 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Erfüllung des Vertrages mitzuwirken und Heidirelocation alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die Fristen einzuhalten.

Art. 5 Vertragsdauer und Kündigung

Die Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien wird individuell gemäss den gewünschten Dienstleistungen sowie nach den Vorgaben des schweizerischen Auftragsrechts festgelegt.

Art. 6 Haftung

Heidirelocation haftet nach Auftragsrecht, gemäss Art. 398 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).

Art. 7 Vertraulichkeit

Heidirelocation verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten, die ihr im Zusammenhang mit den beauftragten Dienstleistungen bekannt werden, es sei denn, die Informationen werden im Interesse des Auftraggebers erteilt oder der Auftraggeber hat Heidirelocation von seiner Geheimhaltungspflicht entbunden.

In jedem Fall werden die Daten des Kunden ausschliesslich zur Unterstützung der Umsiedlung in die Schweiz verwendet. Die Daten werden gesichert aufbewahrt und auf Wunsch des Kunden zurückgegeben.

Art. 8 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch eine neue ersetzen, deren Wirkung der unwirksamen Bestimmung nach dem Konsens der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Art. 9 Gerichtsstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegen dem schweizerischen Recht.

Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass das Gericht in Bern die ausschliessliche Zuständigkeit für alle Angelegenheiten hat, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ergeben.